Rheinuferstaaten
Freie Fahrt auf dem Rhein
Rheinkorrektion, Rheinregulierung und Baselfahrt
Freie Fahrt (1): Die Fahrt auf dem Rhein durch die Gebiete aller Rheinuferstaaten war 1880 schon zwölf Jahre lang frei. Diese Errungenschaft war wirklich ein großer Fortschritt für die Rheinschifffahrt. Eine „Freie Fahrt auf dem Rhein“, das war eine französische Idee aus der Wende ins neunzehnte Jahrhundert.

Eigentlich war es nämlich für jeden der Rheinuferstaaten ursprünglich eine Selbstverständlichkeit, dass auf dem eigenen Hoheitsgebiet ausschließlich auch nur eigenes Recht gelten kann und nichts anderes. Ein Gewässer, das durch dieses eigene Gebiet durch fließt, konnte an diesem Grundsatz nichts ändern. Zu dieser Zeit war die Fahrt auf dem Rhein deshalb geprägt von einer Vielzahl von verschiedenen Zollrechten, von Stapelrechten, von Ordnungen mit vielen lokalen Vorschriften für Schiff, für Ladung und für Besatzung.

Um die Flüssigkeit des Verkehrs auf dem Rhein zu verbessern, gab es 1804, ausgehend von der französischen Idee „Freie Fahrt auf dem Rhein“, zum ersten Mal ein internationales Übereinkommen der Rheinuferstaaten untereinander.
In Änderungen und weiteren Übereinkommen 1814, 1824 und 1831 (Mainzer Akte) wurde dann versucht, diese Idee weiter voranzutreiben.
                                                                                                            . . . . ... Klick. 
Rheinuferstaaten
Freie Fahrt auf dem Rhein
Rheinkorrektion, Rheinregulierung und Baselfahrt
Freie Fahrt (2): Erst 1868 in der „Mannheimer Akte“ war das Ziel erreicht:
Die Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Basel und der offenen See ist für Schiffe von allen Nationen frei. Beschränkend sind nur die Vorschriften des internationalen Vertrages und entsprechende Sicherheitsvorschriften. (?)

Ins Praktische übersetzt heißt das:
A) Auf dem Rhein wird kein Schiff wegen seiner Nationalität angehalten.
B) Auf dem Rhein als Fahrweg durch die Rheinuferstaaten gibt es keine nationalen Vorschriften. Die Fahrt auf diesem Weg wird nur durch Vorschriften der Mannheimer Akte bestimmt.

1868, als dieses Übereinkommen abgeschlossen wurde, waren solche Regelungen zwar vorher schon lange und immer wieder diskutiert worden, für die einzelnen souveränen Staaten müssen sie aber wohl immer noch sehr ungeheuerlich und wohl auch unheimlich gewesen sein. Unvoreingenommen betrachtet ist die Mannheimer Akte auch für heutige Verhältnisse ein hochmodernes und fortschrittliches Abkommen.
Zu dem Zeitpunkt aber, als die Akte beschlossen wurde, 1868, zeugte diese Akte von besonderer Weitsicht und Offenheit, denn die Schifffahrt auf dem Rhein ging damals nur bis Mannheim. Die Fahrt nach Straßburg und nach Basel, zum vierten Rheinuferstaat, war noch
eingestellt während der nächsten rd. vierzig Jahre, nämlich bis 1904 (siehe Rheinregulierung
"Rheinregulierung"
).
Bevor man aber über die Fahrt nach Basel nachdenken konnte, musste man jedenfalls ....
                                     .... erst eine Korrektion des Rheins
"Rheinkorrektion"
in Angriff nehmen.
1880 - was war da?
Woher Zu den Quellen hier
oder über die (?) im Text.

Zur Eingangsseite

Zur Seite
"Verzweigungen"

Zurück zu
"Anschlüsse zu Bingen 1880"
Text 1